Führerscheinuntersuchung
Die augenärztliche Untersuchung für den Führerschein und das dazugehörige Gutachten werden in der Ordination durchgeführt — auch für Berufsführerscheine.

Auf einen Blick
- Was geprüft wird
- Sehschärfe mit und ohne Korrektur, Gesichtsfeld, Farbsinn, Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit
- Dauer
- 1 bis 2 Stunden
- Ergebnis
- Das Gutachten bekommen Sie direkt vor Ort
- Mitbringen
- Lichtbildausweis, Brille oder Kontaktlinsen, bisherige Befunde
Wann Sie eine brauchen
Erstausstellung
Beim ersten Führerschein wird die Sehleistung geprüft — meist im Rahmen der allgemeinen amtsärztlichen Untersuchung, bei Auffälligkeiten zusätzlich augenärztlich.
Befristete Verlängerung
Wenn der Führerschein wegen einer Augenerkrankung befristet ausgestellt wurde, ist vor jeder Verlängerung eine neue Beurteilung nötig.
Berufsführerschein (Gruppe 2)
Für Lkw, Bus und Taxi gelten strengere Grenzwerte, unter anderem beim Gesichtsfeld und beim Sehen mit beiden Augen.
Nach einer Augenoperation
Nach einer Staroperation ändert sich die Sehschärfe. Wurde der Führerschein wegen des Grauen Stars befristet, lohnt die Neubeurteilung.
Wenn das Ergebnis knapp ist
Reicht die Sehschärfe nicht, heißt das nicht automatisch, dass Sie nicht fahren dürfen. Oft genügt eine angepasste Brille — manchmal steht dahinter ein Grauer Star, dessen Operation die Fahrtauglichkeit wiederherstellt.
Was möglich ist, besprechen wir beim Termin. Die Beurteilung erfolgt nach den Vorgaben der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung.
Fragen dazu
Machen Sie Führerscheinuntersuchungen?
Ja. Die augenärztliche Untersuchung für den Führerschein und das dazugehörige Gutachten werden in der Ordination durchgeführt.
Werden auch Kinder untersucht?
Kinder werden in der Sehschule untersucht. Dort werden Schielstellungen, Sehschwächen und die Brillenbestimmung im Kindesalter betreut.
Bekomme ich hier meine Brille?
Sie bekommen die Verordnung mit den gemessenen Werten. Angefertigt wird die Brille beim Optiker Ihrer Wahl.
Einen Termin vereinbaren
Telefonisch während der Ordinationszeiten, Anfrage jederzeit per E-Mail. Ohne Überweisung.